Für alle Abholungen, Lieferungen, Leihgeschäfte und Vermietungen von „Festplatz-Inventar“ gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer Bestätigung. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Privatbrauerei Waldhaus Joh. Schmid GmbH - nachstehend „Brauerei“ genannt - und Ihren Geschäftspartnern - nachstehend „Kunde“ genannt -, soweit keine anders lautende schriftliche Individualverbindung vorliegt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn diese der Brauerei bekannt sind.
2. Bestellung, Abholung, Lieferung und Qualität
Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Brauerei. Wird im Einzelfall keine Auftragsbestätigung erteilt, liefert die Brauerei gemäß ihrer Toureneinteilung. Bestellungen des Kunden müssen bis spätestens 9 Uhr des Arbeitstags, der dem Liefertag vorausgeht, bei der Brauerei eingegangen sein.
Die Brauerei wird ihre Produkte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in einwandfreier Qualität herstellen und liefern.
Die Brauerei ist von ihrer Lieferpflicht entbunden, solange sie durch unabwendbare Umstände wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder behördliche Verfügung an der Auslieferung ihrer Erzeugnisse verhindert ist. Für diesen Fall kann die Brauerei dem Abnehmer Ersatzlieferungen, möglichst gleicher Art und Güte, zur Verfügung stellen.
Vollgut Rückgaben werden durch das Qualitätsmanagement geprüft und bei Freigabe für den Wiederverkauf gut geschrieben.
Für Lieferung ab Brauerei (Selbstabholer) gilt: Die Gefahr des Untergangs der Ware geht mit ihrer Übergabe ab Rampe der Brauerei auf den Kunden über. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung schuldet unser Kunde. Holt der Kunde die Ware nicht selbst ab, wird der das Gut abholende Frachtführer als Erfüllungsgehilfe unseres Kunden tätig. Werden unsere Mitarbeiter im Rahmen der Verladung des Gutes tätig, handeln sie als Erfüllungsgehilfen unseres Kunden.
3. Mängelhaftung
Eine etwaige Beanstandung der Qualität, der gelieferten Menge oder einer Falschlieferung ist vom Kunden unverzüglich der Brauerei gegenüber in Textform zu rügen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen geltend zu machen. Andernfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mangelfreie Sache liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen.
Werden die Produkte seitens des Kunden oder von Dritten nach der Lieferung nicht frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt und unter Berücksichtigung des Mindesthaltbarkeitsdatums gelagert oder befördert, haftet die Brauerei für die sich hieraus ergebenden Mängel nicht.
Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet die Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Brauerei haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt.
Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen die Haftung für Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens gleich welcher Art bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit eine Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der eigenen Mitarbeiter der Brauerei, deren Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
4. Zahlung
4.1. Preise
Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
4.2. Fälligkeit
Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort rein netto fällig. Die Vorabinformation über die SEPA-Lastschrift erfolgt spätestens 2 Tage vor Fälligkeit.
4.3. Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung in Textform bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
4.4. Verzug
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im Übrigen kann die Brauerei Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen.
4.5. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4.6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen.
Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
Sofern die der Brauerei zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert ihrer Forderung um mehr als 20 Prozent übersteigen, ist die Brauerei verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die entsprechenden Sicherheiten freizugeben; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Brauerei.
5. Meldung indirekter Absatzdaten
Auf Anforderung der Brauerei ist der Kunde verpflichtet die Absätze an indirekte Kunden für Produkte der Brauerei zu melden. Diese Meldung hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Anforderung, mindestens jedoch einmal jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres der Brauerei, zu erfolgen.
6. Leergut
6.1. Eigentum
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
6.2. Pfand
Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig.
Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
6.3 Rückgabe
Der Kunde hat das Leergut in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Für nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.
Ansprüche gegen die Brauerei auf Rückerstattung des hinterlegten Barpfandes können nicht abgetreten werden.
6.4. Leergutauszüge
Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen in Textform Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
6.5. Sonderregeln bei Direktdistribution
Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.
7. Leihinventar
Erhält der Kunde von der Brauerei Gegenstände leihweise zur Benützung, so verbleiben diese im Eigentum der Brauerei. Der Kunde hat für die Erhaltung der geliehenen Sachen zu sorgen und die dabei anfallenden Kosten zu tragen. Bei Einstellung oder Beschränkung des Bierbezuges kann die Brauerei nach freiem Ermessen die sofortige Rückgabe oder die käufliche Übernahme der Gegenstände zum Zeitwert verlangen. Der Kunde haftet für jedes Verschulden beim Untergang oder der Verschlechterung der Gegenstände. Für normalen Verschleiß bei vertragsgemäßem Gebrauch hat er nicht aufzukommen.
8. Miete „Festplatz-Inventar“
Mietet der Kunde von der Brauerei Gegenstände für die jeweils angegebene Dauer und den angegebenen Mietzins, so verbleiben diese im Eigentum der Brauerei. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Handhabe, Reinigung und schonende Behandlung der Mietgegenstände. Er haftet für jedes Verschulden beim Untergang oder der Verschlechterung der Gegenstände. Die Kosten für Reparatur beschädigter oder verunreinigter Gegenstände sind von ihm zu erstatten und Verluste zum Zeitwert zu ersetzen; hiervon ausgenommen ist normaler Verschleiß. Die Mietgegenstände dienen ausschließlich zum Ausschank von Getränken aus dem Sortiment der Brauerei. Nach vom Kunden zu vertretender Überschreitung des Rückgabedatums ist die Brauerei berechtigt, an Stelle der Rückgabe die käufliche Übernahme der Gegenstände zum Zeitwert zu verlangen.
9. Datenschutz
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Waldshut. Die Brauerei kann den Kunden auch an seinem eigenen Gerichtsstand verklagen.
11. Gültigkeit
Stand dieser AGB ist der 1. Mai 2018. Frühere AGB werden hiermit außer Kraft gesetzt.